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Naturschutz beim Bergwandern |
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Bergwandern ist ein herrlicher Ausgleich zu den Belastungen des Alltags und eigentlich die umweltfreundlichste Art, sich fortzubewegen. Ob in den Mittelgebirgen oder in den Alpen, der Reiz des Bergwanderns wird in großem Maße durch das Naturerlebnis geprägt. Gerade in den Alpen bewegen wir uns auch heute noch in einem einzigartigen Natur- und Kulturraum. Denn die Alpen sind ein in Europa einmaliger ökologischer Ausgleichsraum: - Sie sind Rückzugsorte für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
- Gletscher und Quellen bieten vielen europäischen Großstädten bestes Trinkwasser, und große Stauseen versorgen nicht nur das angrenzende Flachland mit elektrischer Energie.
- Luftmassen werden in und über den Alpen erneuert und ausgetauscht. Man denke nur an einen heftigen Föhnsturm.
Anreise- Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern oft auch weniger anstrengend. Insbesondere die Kombination Bahn/Fahrrad bietet sich fürs Bergwandern an. Und das Fahrrad eröffnet ein völlig anderes Landschaftserlebnis. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu DAV-Hütten stehen in der Hüttendatenbank Anreiseskizzen zur Verfügung.
- Spezialisierte Reisebüros erleichtern Ihnen das Zurechtfinden im "Fahrplandschungel".
- Fahrgemeinschaften sind zum einen billiger, zum anderen bieten sie eine umweltbewusstere Anreisemöglichkeit, falls das Wandergebiet mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht erreichbar ist.
- Für einen umweltbewussten Bergsteiger sollten Höhenmeter und Anfahrtskilometer in einem verantwortbaren Verhältnis zueinander stehen. Dies gilt insbesondere für weite Fahrten.
- Bitte vorhandene ausgewiesene Parkplätze benutzen.
Wenn doch auf Privatgrundstücken geparkt werden muss, kann eine Anfrage beim Besitzer sicher nicht schaden... Nicht in Wiesen und Feldern zu parken, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Naturschutzrecht- In den Alpen gilt in aller Regel ein Betretungsrecht der freien Landschaft. Das heißt, dass "zum Zwecke der Erholung das Betreten der Flur jedermann auf eigene Gefahr gestattet ist". Es kann jedoch mit einem Wegegebot eingeschränkt werden: In Schutzgebieten wie z.B. in Nationalparks, Naturschutzgebieten oder Wildschutzgebieten muss jeder auf dem Weg bleiben.
- Wiesen und Felder dürfen in der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden.
- In den jagdlichen Sperrgebieten Österreichs kann auch ein absolutes Betretungsverbot gelten. Es sind dann auch die Wanderwege gesperrt.
- Nach dem Forstrecht darf in Österreich Jungwald bis zu einer Höhe von 3 m nur auf Wegen betreten werden.
- In den meisten Schutzgebieten müssen Hunde an der Leine geführt werden.
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