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Grundsatzprogramm zur umwelt- und sozialverträglichen Entwicklung und zum Schutz des Alpenraumes Der Erhalt der alpinen Natur- und Kulturlandschaft, der Einklang von Ökologie, Ökonomie und sozialen Fragen ist in dem für den DAV verbindlichen Grundsatzprogramm niedergeschrieben. Mit dem Grundsatzprogramm will der DAV jedoch nicht nur auf die Entwicklungsräume von Politik und Verwaltung aufmerksam machen. Vielmehr hat der DAV damit Richtlinien für seine eigene Entwicklung niedergeschrieben. Der erste Teil des Grundsatzprogramms, die Leitlinien, wurde gemeinsam mit dem Österreichischen Alpenverein (OeAV) und Südtiroler Alpenverein (AVS) verabschiedet. Das Programm ist seit der Hauptversammlung 1994 in Stuttgart gültig.
Das Grundsatzprogramm gliedert sich in drei Teile
I. Leitlinien des DAV:
In diesem Teil werden Grundsätze dargelegt, die zum Schutz einer intakten Alpennatur unabdingbar sind und notwendige Voraussetzungen zur Formulierung nachhaltiger Entwicklungsziele für den gesamten Alpenraum darstellen.
II .Maßnahmen des DAV:
"Nicht nur reden, sondern auch selbst aktiv werden", ist ein wichtiges Motto des DAV. Wie sich der DAV seine eigene Entwicklung im Rahmen der Agenda 21 vorstellt, das finden Sie in diesem Teil.
III. Handlungsbedarf aus der Sicht des DAV:
Nachhaltige Entwicklung des Alpenraumes kann nur gut funktionieren, wenn Politik und Verwaltung die entsprechenden Rahmenbedingungen vorgeben. Wie die Wünsche des DAV an den staatlichen Natur- und Umweltschutz aussehen, das können Sie in diesem Teil nachlesen.
Ausführliche Informationen dazu unter www.alpenverein.de
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